"Zwangsenteignung auch in Deutschland?"

Ein unbequemes Szenario

Gilt Zypern als „Blaupause“ für zukünftige Aktionen der europäischen Staaten zur Bekämpfung der Schulden- und Bankenkrisen? Einige europäische Spitzenpolitiker haben sich zu dieser Frage mit ihren Äußerungen bereits entlarvt. Nur zu gerne würden sie wohl die Bürger - und deren hohe Kontoguthaben - stärker zur Finanzierung heranziehen.

Die Sparer wurden in Zypern jetzt erstmals kräftig zur Kasse gebeten. Sie erinnern sich an die dramatischen Entwicklungen an besagtem Wochenende Ende März 2013: Sämtliche Konten wurden durch die Behörden vorübergehend gesperrt, Vermögen jenseits von 100.000 € teilweise vollständig eingezogen. Und selbst die europaweit garantierte Spareinlage wackelt - die diversen Rettungspläne sehen vor, dass auch Beträge unterhalb der Grenze von 100.000 € zur Staaten- und Bankenrettung herangezogen werden können. Ist im Krisenfall ein ähnliches Szenario auch in Deutschland denkbar?

Der Alptraum der Sparer

Allein schon aus historischer Sicht ist die „Enteignung“ in Deutschland ein sensibles Thema - bereits zweimal mussten deutsche Sparer eine Währungsreform verkraften. Die Sparguthaben auf deutschen Bankkonten sind enorm, auf der anderen Seite ist der deutsche Staat mit über zwei Billionen Euro verschuldet. Pensionsansprüche und viele weitere, zukünftige Zahlungsverpflichtungen sind hierbei noch nicht einmal berücksichtigt. Was ist das „Versprechen“ der Bundesregierung wert, dass die Einlagen der Bürger „sicher“ sind? Wie standhaft ist die europäische Einlagensicherung in einem größeren Krisenfall? Sind die freiwilligen Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände eine zusätzliche Absicherung?

Wie sicher sind die Sicherungsfonds?

Im konkreten Fall greifen in Deutschland unterschiedliche Sicherungsfonds und Verbände ein, um das Guthaben der Sparer zu schützen. Alle in Deutschland eigenständig tätige Privatbanken und Bausparkassen müssen der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angehören (EdB). Diese sichert - wie EU-weit üblich - 100.000 € pro Bank und Anleger ab. Diese Sicherungsfonds finanzieren sich allerdings ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen. Kleinere Institute können sicherlich damit im Krisenfall geschützt werden, geraten jedoch mehrere Banken in Schieflage, ist die Gefahr hoch, dass das gesamte System kollabiert.

Zusätzlich haben sich viele Privatbanken dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angeschlossen. Dieser ist für alle Gelder ab 100.000 € aufwärts zuständig. Die Sicherungsgrenze entspricht dann 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank und mindestens 1,5 Mio. € - diese Untergrenze soll allerdings bis 2025 auf weniger als ein Drittel sinken. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken greift  statt einer separaten Sicherheitseinrichtung die sogenannte Institutssicherung - im Krisenfall kommen alle zugehörigen Institute für die Einlagensicherung auf. Zusätzlicher Schutz – ähnliche Probleme. Dieses System würde bei einer kollektiven Schieflage nach demselben Prinzip an seine Grenzen stoßen. Letztendlich droht dem Sparer, im Krisenfall leer auszugehen – zumal die gesetzliche Grundlage fehlt, „Staatsgeld“ einzufordern.

Fazit

Mehrere Sicherheitsmechanismen und letztendlich doch keine echte und realistische Sicherheit. Auch wenn der Vergleich zwischen Deutschland und Zypern an vielen Stellen hinkt - Deutschland würde im Krisenfall keinen Sonderstatus haben. Die ausgesprochene Garantie der Regierung wird sich in einem echten Krisenfall als wertlos herausstellen.

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